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EU-Verbot Anthracenöl

Anthracenöl ist Bestandteil der Produkte Avertol Epotar und Avertol Epotar HP und wurde mit EU-Verordnung 2017/999 in den Anhang XIV aufgenommen und mit einem Verbotsdatum, nämlich den 4. Oktober 2020 versehen.

Anthracenöl und damit hergestellten Produkte dürfen ab diesem Datum weder in Verkehr gebracht, noch verwendet werden!
 
Dies bedeutet ein Verbot des Inverkehrbringens, aber auch ein Anwendungsverbot für Produkte, die vor diesem Stichtag gekauft worden sind!
 
Zur Ergänzung: in Verkehr bringen ist definiert als entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte (= Kunde) oder Bereitstellung für Dritte (=Lager). Auch die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen! Ab dem 04.10.2020 dürfen wir keinen Rohstoff (Anthracenöl) und keine aus diesem Rohstoff hergestellten Produkte (Avertol Epotar) mehr am Lager haben und verkaufen. Auch Sie als unsere Kunden, die ebenfalls als nachgeschaltete Anwender betrachtet werden, dürfen unsere Produkte ab dem 04.10.2020 nicht mehr lagern und verwenden.
 
Restbestände können bis zu diesem Datum noch abverkauft bzw. verarbeitet werden.
Bei Bedarf können wir Ihnen gerne Alternativprodukte anbieten.
 
Für weiter Informationen steht Ihnen unser Vertriebsteam gerne zur Verfügung