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BESCHRÄNKUNG VON DIISOCYANATEN – Was es zu beachten gibt.

HINTERGRUND

Im August 2020 wurde die Beschränkung von Diisocyanaten im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben. Diisocyanate werden in der Farbenindustrie meist als Monomere in Polyurethanzubereitungen für Dichtstoffe, Klebstoffe und Beschichtungen eingesetzt. Die Beschränkung gilt für Diisocyanate an sich, sowie für Diisocyanate in Gemischen ab einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent. Dieser Grenzwert darf dabei auch durch eine Kombination mehrerer Diisocyanate nicht überschritten werden.
 

WARUM DIE BESCHRÄNKUNG ERFOLGTE

Grundlage der Beschränkung ist die nachgewiesene allergene Wirkung von Diisocyanaten über Hautkontakt (Dermatitis) und Inhalation (Asthma). Durch diese Beschränkung sollen industrielle und gewerbliche Verwender von Diisocyanaten vor berufsbedingten Erkrankungen wie Dermatitis oder Asthma geschützt und somit die Anzahl an Berufserkrankungen reduziert werden.
 

FOLGEN DER BESCHRÄNKUNG FÜR ANWENDER

Die Beschränkung sieht vor, alle Arbeitnehmer, die mit dem Stoff umgehen, ausreichend über die Risiken der Stoffe und über die Möglichkeiten der Risikominimierung zu informieren. Das soll über regelmäßige Schulungsmaßnahmen realisiert werden. Die Schulungsverpflichtung beim Umgang mit Diisocyanaten und diisocyanathaltigen Produkten betrifft sowohl die Hersteller als auch die Anwender diisocyanathaltiger Beschichtungen. Dabei beschreibt die Beschränkung erstmals auch das Mindestmaß an Umfang und Inhalt dieser Schulungsmaßnahmen. Hierzu gehören unter anderem Stoffeigenschaften, Verwendungsbedingungen, Reinigung und Entsorgung, persönliche Schutzausrüstung, Produktkennzeichnung und vor allem Risikominimierungsmaßnahmen. Die Schulungen sollen durch eine sachkundige Person durchgeführt und die Schulungsmaßnahmen dokumentiert werden.
 
Ab 24. August 2023 dürfen Diisocyanate über 0,1 Gewichtsprozent nur noch hergestellt, vertrieben und verwendet werden, wenn die erforderlichen Schulungen der Mitarbeiter erfolgt und dokumentiert sind.
Alle fünf Jahre ist eine Auffrischung der Schulung erforderlich.
 
Die Schulungspflicht und deren Dokumentation liegt nicht in der Verantwortung des Lieferanten und muss nicht von diesem geprüft werden. Für die Überprüfung ist die zuständige Überwachungsbehörde verantwortlich.
 

DURCHFÜHRUNG DER SCHULUNGEN

Die Herstellervereinigung ISOPA/ALIPA hat mit allen beteiligten Industriezweigen zusammen eine Internetplattform als Basis für die Schulungsmaßnahmen erstellt, um die sichere Verwendung von Diisocyanaten für Hersteller und professionelle Anwender in ganz Europa zu gewährleisten.
 
Die Schulungen sind hier zu finden:
Schulung auf Englisch https://safeusediisocyanates.eu/
 
Über die Plattform sind sowohl Online-Einzelschulungen als auch vor Ort Schulungen möglich.
Für erfolgreich abgeschlossene Schulungen werden Zertifikate ausgestellt.